Verkehrsmedizin und -psychologie (UMPT)

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Leistungen

Medizinische Fahreignungsgutachten (Gutachten, die von einem Arzt der Stufe 4, Facharzt für Verkehrsmedizin SGVM, erstellt werden)

Psychologische Fahreignungsgutachten (Gutachten durch einen/eine Fachpsychologen/in für Verkehrspsychologie FSP)

Medizinisch-psychologische Fahreignungsgutachten (Gutachten von einem Arzt der Stufe 4, Facharzt für Verkehrsmedizin SGRM UND einem/einer Fachpsychologen/in für Verkehrspsychologie FSP)

Psychotechnische Gutachten, die bei dreimaligem Nichtbestehen der praktischen Führerscheinprüfung in Folge erforderlich sind (Gutachten eines/einer Fachpsychologen/Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP)

Probenentnahmen und toxikologische Analysen (toxikologische Analysen von Haaren und/oder Urin und/oder Blut) zur Wiedererlangung des Führerscheins oder zur Wiedererlangung des Fahrrechts in der Schweiz, die zwingend von einem Arzt der Stufe 4, Spezialist für Verkehrsmedizin SGVM, auf Verlangen der zuständigen kantonalen Behörde durchgeführt werden müssen (OCV, SAN, SCAN, OCN, OCRN, OVJ, SCN).

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