FAQ - Verkehrsmedizin und -psychologie (UMPT)

Präsentation der Abteilung Dienstleistung der Abteilung Forschung und Lehre
 

1. Kann die UMPT von einem Arzt beauftragt werden, ein Gutachten zu erstellen?

Nein, die UMPT arbeitet nur im Auftrag der zuständigen kantonalen Behörden.

2. Was sollte man tun, wenn man als Arzt besorgt ist, weil ein Patient nicht mehr fahrtauglich erscheint?

Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen kantonalen Behörde auf und schildern Sie ihr die Situation.

3. Kann die UMPT das Ergebnis des Gutachtens direkt an die Privatperson weiterleiten?

Nein, nur die zuständige kantonale Behörde ist dazu befugt.